Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen. Auf sein Wahlrecht sollte daher niemand verzichten. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger sie bejahen und praktizieren (J. Herrmann, Bayer. Staatsminister des Innern).