Mitteilung des Passamtes

Wichtige Empfehlung des Bayer. Staatsministeriums zur Beantragung von Reisepässen

Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten, welche für die Einreise einen Reisepass fordern, wird von einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Vorlauf, ein neuer Pass beantragt werden. Darüber hinaus empfiehlt das BMI, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein passpflichtiges Land erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.

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