Hinweise zum Rechtsbehelf

Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:

1. schriftlich

  • Briefpostsendungen/Briefkasten: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim

2. zur Niederschrift

  • Persönlicher Vor-Ort-Termin: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim

3. in elektronischer Form

  • Besonderes elektronisches Behördenpostfach (nur für Berechtigte/Verpflichtete, z.B. Rechtsanwälte)
  • Übermittlung von Anhängen mit Unterschrift per Mail an poststelle@buxheim.eu

Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher Mail ist nicht zugelassen.

Die zuvor genannten Regelungen finden in gleicher Weise auch bei der Einlegung von Einsprüchen Anwendung.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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