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Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:
1. schriftlich
2. zur Niederschrift
3. in elektronischer Form
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher Mail ist nicht zugelassen.
Die zuvor genannten Regelungen finden in gleicher Weise auch bei der Einlegung von Einsprüchen Anwendung.
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