BEstattungswesen
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Im Juni 2004 wurde der neue Friedhof in Buxheim feierlich seiner Bestimmung übergeben. Neben den gemeindlichen Friedhöfen in Buxheim und Tauberfeld stehen noch die kirchlichen Friedhöfe in beiden Ortsteilen zur Bestattung der Verstorbenen zur Verfügung.
In den gemeindlichen Friedhöfen ist den Angehörigen die Wahl des Bestattungsunternehmens freigestellt. Auszug aus der Gebührensatzung:
Grabgebühren | Buxheim | Tauberfeld |
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Einzelgrab für Erwachsene - Ruhefrist | 17,00€ - 20J. | 14,00€ - 15J. |
Familiengrabstätte - Ruhefrist | 32,00 € -20J. | 20,00 € - 15J. |
Urnengrabstätte - Ruhefrist | 8,00 € - 15J. | 4,00 € - 15J. |
Kindergrabstätte - Ruhefrist | 4,00 € - 15J. | 2,00 € - 10J. |
Für die Benutzung des Leichenhauses beträgt die Gebühr für die ersten 3 Tage 264,00 € (Tauberfeld 50,00 €) und für jeden weiteren angefangenen Tag 88,00 € (Tauberfeld 50,00 €). Für die Ausschmückung des Leichenhauses beträgt die Gebühr 60,00 €.
Für Grabstätten, die bereits mit einem Fundament ausgestattet sind, sind beim erstmaligen Erwerb zusätzlich an Gebühren zu entrichten:
Fundamente | Buxheim | Tauberfeld |
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Familiengrab | 226,00€ | 112,00€ |
Einzel-/Reihengrab | 128,00€ | 70,00 € |
Kindergrab | 102,00 € | 51,00 € |
Baumgrab | 228,50 € | --- |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in der Gemeinde.
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Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer | |
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Karola Tschikste Sachbearbeiterin | 08458/3998-13 | 1. Stock |